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Räum- und Streupflicht – wichtig für Grundstückseigentümer

office • Okt. 11, 2023

In der kalten Jahreszeit müssen Grundstückseigentümer ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen, um die Sicherheit und Mobilität von Passanten zu gewährleisten. Ist die Räum- und Streupflicht im Mietvertrag festgelegt, müssen auch Mieter den Schnee räumen und gegebenenfalls streuen. 


In den einzelnen Bundesländern gelten unterschiedliche Regelungen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss mit einer hohen Geldstrafe rechnen. 

Rechtliche Grundlagen für die Räum- und Streupflicht

Für die Räum- und Streupflicht gelten in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche gesetzliche Grundlagen, beispielsweise



  • Das Berliner Straßenreinigungsgesetz für Berlin
  • Das Hamburger Wegegesetz für Hamburg
  • Die Münchner Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung für München


Diese Rechtsgrundlagen legen fest, ob Anwohner die Räumung von Straßen und Gehwegen selbst vornehmen müssen oder ob die Stadt diese Arbeit übernimmt. Die Stadt kann die Anwohner mit den Gebühren belasten, wenn sie die Gehwege reinigt. Darüber hinaus legen in den einzelnen Kommunen spezielle Satzungen fest, welche Aufgaben auf den kommunalen Winterdienst und auf Grundstückseigentümer zukommen.

Räum- und Streupflicht für Grundstückseigentümer

Zu räumende Gebiete und Wege

Welche Gebiete und Wege im Winter zu räumen und zu streuen sind, regeln die geltenden rechtlichen Grundlagen. Anwohner sind zumeist dafür verantwortlich, Gehwege vor ihrem Grundstück von Eis und Schnee zu befreien und zu streuen. Die Kommunen legen häufig fest, dass Grundstückseigentümer die Wege vor ihrem Grundstück in einer Breite von 1,00 Meter bis 1,50 Meter räumen müssen. Grundstückseigentümer sind auch verpflichtet, private Tiefgaragen auf ihrem Grundstück zu räumen.


Grundstückseigentümer müssen auch Eis und Schnee von Wegen und Zufahrten auf ihrem Grundstück entfernen. Vermieter können im Mietvertrag entsprechende Regelungen treffen, um ihre Mieter zu diesen Arbeiten zu verpflichten. In einem Winterdienstplan legen sie die Aufgaben für die Mieter sowie das Zeitfenster für diese Tätigkeiten fest. 


Je nach Kommune können unterschiedliche Regelungen für die Räum- und Streupflicht auf öffentlichen und privaten Plätzen gelten. Häufig beauftragen die Kommunen einen Winterdienst, um öffentliche Flächen wie Straßen, Wege und Parkplätze zu räumen und bei Bedarf zu streuen. 


Kommunale Winterdienste nutzen leistungsstarke Technik und arbeiten mit Räum- und Streufahrzeugen. Räumt der Winterdienst auch Gehwege vor Grundstücken, müssen die Anwohner zumeist die Kosten dafür tragen.

Geldstrafen bei Verletzung der Räum- und Streupflicht

Abhängig von den kommunalen Regelungen drohen hohe Geldstrafen, wenn Grundstückseigentümer ihrer Räum- und Streupflicht nicht nachkommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Personen einen Schaden erleiden.
Die Geldbußen können bei mehreren hundert Euro beginnen und schlimmstenfalls bis zu 50.000 Euro betragen.


Stürzen Passanten und verletzen sich, kommt für Grundstückseigentümer noch ein Schmerzensgeld hinzu. Zusätzlich müssen sie Schadenersatz leisten. 

Geeignetes Streugut

Als Streugut eignen sich Sand, Splitt oder Sägespäne. Aus ökologischen Gründen verbieten die meisten Gemeinden Streusalz. Lediglich für starke Steigungen und Treppen gelten mitunter Ausnahmen. Dem Streugut dürfen Sie bis zu 25 Prozent Streusalz beimischen. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen.

Zeiten für die Räum- und Streupflicht

In den einzelnen Regionen in Deutschland können die Zeiten für die Räum- und Streupflicht geringfügig voneinander abweichen. Die geltenden Satzungen regeln diese Zeiten. An Wochentagen gilt oft ein Zeitfenster von morgens um 07:00 Uhr bis abends um 20:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen reicht es zumeist aus, wenn Sie ab 09:00 Uhr mit dem Winterdienst beginnen. 


Bei starkem Schneefall und bei Glatteis müssen Anwohner mehrmals am Tag ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen.

Vorteile eines professionellen Winterdienstes

Als Grundstückseigentümer haben Sie oft nicht die Zeit, mehrmals täglich Gehwege zu räumen. Auch Ihre Mieter können dieser Pflicht nicht nachkommen, wenn sie tagsüber arbeiten. 


Räumen oder streuen Sie, müssen Sie Ihre eigene Sicherheit beachten. Grundstückseigentümer arbeiten meistens mit Schneeschiebern oder Schaufeln. Es lohnt sich nicht immer, in Technik wie Schneefräsen zu investieren. 


Beauftragen Sie einen Winterdienst, sind Sie auf der sicheren Seite. Ein
professioneller Winterdienst kennt sich mit den geltenden Regelungen in der Kommune aus und erledigt die Arbeiten zuverlässig. So sparen Sie Zeit und riskieren keine Geldbußen. 

Räum- und Streupflicht gilt für Grundstückseigentümer

Als Grundstückseigentümer müssen Sie im Winter Ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen. Sie riskieren herbe Geldstrafen, wenn Sie die Gehwege vor Ihrem Grundstück nicht von Schnee und Eis befreien. Beauftragen Sie einen professionellen Winterdienst, sparen Sie Zeit und können darauf vertrauen, dass er die Arbeiten zuverlässig ausführt. 

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