Dass Mieter verantwortlich sind, die eigene Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten, ist weithin bekannt. Anders verhält es sich mit Gemeinschaftsräumen, die nicht direkter Teil der Mietsache sind.
Sowohl bei Mietern als auch Vermietern bestehen immer wieder Unsicherheiten: Wer muss die Treppenhausreinigung übernehmen?
Welche Möglichkeiten Sie als Vermieter haben und auf was bei der Reinigung von Eingangsbereichen, Fluren und Treppen zu achten ist, lesen Sie hier.
Tatsächlich gibt es ein Gesetz, das regelt, wer für die Treppenhausreinigung zuständig ist: Laut § 535 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind Vermieter verpflichtet, die vertragsgemäße Nutzung der Mietsache zu ermöglichen.
Daraus folgt in der Rechtsprechung, dass Sie als Vermieter die Treppenhausreinigung zu organisieren haben.
Wie Sie im Detail die Reinigung umsetzen, steht Ihnen frei. Einige Eigentümer entschließen sich, die Gemeinschaftsräume wie Treppenhäuser und Eingangsbereiche selbst zu reinigen.
Dies ist zwar kostenlos, aber nur realistisch, wenn Sie in der Immobilie oder in der direkten Nachbarschaft wohnen. Überlegen Sie zudem gut, ob Sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung gegenüber den Mietern ausreichend nachkommen können.
Für Mehrfamilienhäuser wählen Vermieter deshalb in der Regel zwischen folgenden zwei Optionen:
Die Treppenhausreinigung im Mietvertrag auf den Mieter übertragen
Einen Dienstleister für die Reinigung engagieren
Um die Mieter zur Reinigung zu verpflichten, muss der Mietvertrag eine entsprechende Formulierung enthalten. Alternativ kann die Hausordnung die Reinigungspflicht aufführen, sofern sie Vertragsbestandteil ist.
Beachten Sie dabei:
Beauftragen Sie eine Reinigungsfirma, hält sich der finanzielle Aufwand für Sie als Vermieter oder Eigentümer dennoch in Grenzen. Die anfallenden Kosten stellen Sie nämlich einfach den Mietern als Betriebskosten in Rechnung.
Die Betriebskostenverordnung sieht in § 2 Nr. 9 eine derartige Umlage auf die Mieter ausdrücklich vor. Eigenleistungen bei der Reinigung dürfen Sie hingegen nicht abrechnen
Da Sie die Gebühren für die professionelle Reinigung auf alle Mieter verteilen, fällt für die einzelnen ohnehin nur ein geringer Betrag an.
Damit das reibungslos funktioniert, kommt es erneut auf den Mietvertrag an. Unter den Betriebskosten vermerken Sie hier neben Gartenarbeiten oder Müllgebühren auch die Treppenhausreinigung.
Übertragen Sie die Treppenreinigung auf Ihre Mieter, müssen Sie definieren, welche Arbeiten auszuführen sind. In der Regel müssen die Mieter die Treppenhäuser fegen und wischen. Für Sauberkeit im Treppenhaus sind allerdings noch weitere Arbeiten erforderlich:
Ob Ihre Mieter auch die Fenster im Treppenhaus putzen sollen, entscheiden Sie selbst. Es ist aber gerade bei hohen und schwer erreichbaren Fenstern sinnvoll, eine Reinigungsfirma zu beauftragen.
Eine Mietpartei muss nicht das gesamte Treppenhaus reinigen. Es ist sinnvoll, wenn die Mieter den zu ihrer Etage gehörenden Abschnitt der Treppe reinigen. Dazu gehört der Treppenabschnitt oberhalb und unterhalb ihrer Wohnung. Im Mietvertrag, in der Hausordnung oder im Reinigungsplan müssen Sie klar definieren, welchen Bereich die Mieter reinigen müssen.
Ihre Mieter müssen hartnäckige Verschmutzungen wie Graffiti-Bilder im Treppenhaus auch dann nicht entfernen, wenn Sie die Treppenreinigung auf sie übertragen haben. Als Vermieter müssen Sie sich um die Beseitigung solcher Schmierereien kümmern.
Sie können eine Reinigungsfirma damit beauftragen, starke Verunreinigungen zu entfernen. Die dafür entstandenen Kosten sind dann auf die Mieter umlegbar, wenn es sich tatsächlich um Reinigungsarbeiten handelt. Lassen Sie solche Wandschmierereien bei Instandhaltungsarbeiten beseitigen und einen neuen Anstrich vornehmen, tragen Sie als Vermieter die Kosten.
Haben Sie Ihre Mieter zur Treppenhausreinigung verpflichtet und verletzt ein Mieter seine Reinigungspflicht, dürfen Sie ihn abmahnen. Ihr Mieter ist vertragsbrüchig geworden, wenn er den im Mietvertrag vereinbarten Pflichten nicht nachkommt.
Alternativ dazu sind Sie berechtigt, eine Reinigungsfirma zu beauftragen, wenn der Mieter die Treppe nicht vertragsgemäß reinigt. Mit den Kosten können Sie den Mieter belasten.
Als Vermieter können Sie eine Reinigungsfirma mit der Treppenreinigung beauftragen. Die Treppenreinigung kann auch im Rahmen der Objektreinigung erfolgen, wenn Sie noch weitere Reinigungsleistungen ausführen lassen. Das ist auch für Firmenkunden sinnvoll, die alle Reinigungsleistungen aus einer Hand beauftragen.
Die Treppenreinigung durch eine Reinigungsfirma hat einige Vorteile:
Mit der professionellen Treppenreinigung vermeiden Sie Konflikte mit den Mietern. Das ist vor allem dann wichtig, wenn ein Mieter ausgezogen und die Wohnung noch nicht wieder vermietet ist.
Entscheiden Sie sich für die Treppenreinigung durch eine Reinigungsfirma, können Sie auf die gründliche Reinigung des Treppenhauses vom Keller bis unter das Dach vertrauen. Die Reinigungsfirma reinigt Treppen, Flure, Geländer, Aufzüge, Eingangsbereiche, Briefkästen und Klingelanlagen.
Sie bestimmen, wie oft die Reinigung erfolgen soll. Das kann einmal wöchentlich, aber auch zweimal im Monat sein. Bei verschiedenen Arbeiten reicht es aus, sie monatlich auszuführen. Dazu gehören die Fensterreinigung im Treppenhaus oder das Fegen von Kellern und Dachböden.
Mieter erklären sich beim Einzug häufig einverstanden, Flure und Treppen selbständig sauber zu halten. Leicht wird dabei aber der regelmäßige Arbeitsaufwand unterschätzt.
Wenn ein Mieter den Verpflichtungen nicht nachkommt, führt dies zu Streitigkeiten zwischen Mietern und der Hausverwaltung. Im Konfliktfall können Sie den Mieter abmahnen, sofern er sich im Mietvertrag zur Treppenhausreinigung verpflichtet hat.
Um derartige Situationen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, für die Treppenhausreinigung auf professionelle Dienstleistungen zu vertrauen.
Häufig bietet der Hausmeisterservice, der die Instandhaltung Ihrer Immobilie übernimmt, auch Reinigungsleistungen an. So ist das Treppenhaus zu jedem Zeitpunkt sauber – und alle Parteien zufrieden.
Gerne beraten wir Sie über die Treppenreinigung. Wir kommen zu Ihnen zu einer unverbindlichen Besichtigung und erstellen Ihnen ein Angebot.