Was Immobilienbesitzer und Mieter im Winter beachten müssen

28. Juli 2022

Manche Winter bringen viel Eis mit sich. Andere sind milder. Eine Gemeinsamkeit haben sie jedoch unabhängig von ihrem Verlauf: Der Winterdienst muss ordnungsgemäß erfolgen. Das sorgt für Sicherheit auf öffentlichen Wegen. Was also ist zu tun, um die kalte Jahreszeit auch rechtlich sicher zu überstehen? Nachfolgend erfahren Sie es. 

Diese Pflichten bestehen in den Wintermonaten

Eis und Glätte erschweren den Alltag spürbar. Hierbei spielt es keine Rolle, ob sich Menschen mit dem Pkw oder zu Fuß fortbewegen. Insbesondere letzteres ist für Immobilienbesitzer und Mieter relevant. Denn: Stürzt eine Person auf dem vereisten Gehweg, der eigentlich durch den Winterdienst hätte gesichert werden müssen, sind rechtliche Konsequenzen zu erwarten. Sie tragen nämlich die Verantwortung dafür, dass keine Person zu Schaden kommt. Die Details legt jede Kommune individuell in der Ortssatzung fest. Hier können die Uhrzeiten und auch der Umfang des Winterdiensts entnommen werden. 


Wichtig ist hier zu beachten: Ein Gewohnheitsrecht gibt es an dieser Stelle nicht. Ist der Winterdienst im Mietvertrag festgeschrieben, muss sich jeder Mieter daran halten. Nicht nur die Bewohner im Erdgeschoss sind für die Sicherheit 


  • des Gehwegs,
  • der Parkplätze oder 
  • des Hauseingangs 


verantwortlich. Jedoch kann es sein, dass Mieter aufgrund ihres Alters oder körperlicher Einschränkungen ihrer Verpflichtung zum Winterdienst nicht nachkommen können. Das trifft möglicherweise auch auf den Immobilienbesitzer zu. In diesem Fall ist ein professioneller Winterdienst der optimale Ansprechpartner. Er gewährleistet allumfassende Sicherheit bei Schnee, Eis und Glätte. Zu einer Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister rät auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, kurz GDV. 

Mieter beim Räumdienst

Was passiert, wenn der Winterdienst nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird? 

Wird die Pflicht zur Schnee- und Glättebekämpfung missachtet, drohen ernste Konsequenzen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Winterdienst vorsätzlich oder fahrlässig missachtet wurde. Diese Ordnungswidrigkeit ist kein Kavaliersdelikt. Je nach Wohnsitz kann sie mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Mieter und Hauseigentümer sollten an dieser Stelle wissen, dass eine 


  • Privat-,
  • Haus- und 
  • Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung 


zwar die zivilrechtlichen Folgen abfedert. Die Übernahme der Bußgelder in vier- oder gar fünfstelliger Höhe schließt der Versicherungsschutz aber nicht ein. Aus diesem Grund ist es unverzichtbar, bei Eis und Glätte angemessen zu handeln. Das kann auch mehrmals täglich nötig sein. Hauseigentümer oder Mieter sind also dazu verpflichtet, bei entsprechenden Witterungsverhältnissen Schnee zu schippen, den Hauseingang zu fegen oder einen öffentlich zugänglichen Bereich zu streuen. 



Vielleicht fragen Sie sich an dieser Stelle: Was ist, wenn Sie einem Beruf nachgehen und dadurch außer Haus sind? Vielleicht befinden Sie sich im Winter auch auf Reisen? Laut Deutschem Mieterbund stehen Sie dennoch in der Verantwortung, den Winterdienst durchzuführen. 

Sicher durch die kalte Jahreszeit – Eis und Glätte zum Trotz 

Die kalte Jahreszeit beschenkt uns mit einer besinnlichen Vorweihnachtszeit, knisternden Momenten vor dem Kamin und kurzweiligen Wintersportarten. Zugleich zeichnen Schnee, Eis und Glätte zahlreichen Menschen Sorgenfalten in die Gesichter. Der Winterdienst ist neben der Pflege von Haus, Auto und Garten ein Grund dafür. Auf ihn lässt sich schließlich nicht verzichten. 


Dennoch ist es manchmal schlicht nicht möglich, ihn gemäß gesetzlicher Vorschriften durchzuführen. In diesem Fall unterstützt Sie ein professioneller Winterdienst wie wir dabei, für Sicherheit bei frostigen Temperaturen zu sorgen. Das kann auch mehrmals täglich sein. Egal, ob Hauseigentümer oder Mieter – dank Ihres fachkundigen Ansprechpartners fürs Schneeschippen und Streuen ist der Winterdienst nicht länger etwas, über das Sie sich Sorgen machen müssen. 

von office 7. Oktober 2024
Die richtige Uhrzeit für den Winterdienst ist entscheidend, um die Sicherheit auf Straßen, Gehwegen und Einfahrten zu gewährleisten. In den meisten Städten und Gemeinden beginnt der Winterdienst frühmorgens, oft schon vor 6 Uhr, um sicherzustellen, dass der Berufsverkehr nicht beeinträchtigt wird. Die frühzeitige Räumung und Streuung verhindert Unfälle und ermöglicht einen reibungslosen Start in den Tag.
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