Ist der Hausmeisterdienst steuerlich absetzbar?

29. März 2023

Vermieten Sie eines oder mehrere Mehrfamilienhäuser, sparen Sie Zeit mit einem Hausmeisterdienst, der Ihnen ein umfangreiches Leistungsspektrum bietet. Einen Teil der Hausmeisterkosten können Sie im Rahmen der Betriebskostenabrechnung an Ihre Mieter weitergeben. Da Sie als Vermieter die Hausmeisterkosten steuerlich absetzen können, ergeben sich Steuervorteile. 


Hausmeisterdienst steuerlich absetzen: Umfangreiche Leistungen rund ums Haus


Der Hausmeisterdienst entlastet die Mieter, da sie sich nicht selbst um die Treppenhausreinigung, Kellerreinigung oder Pflege der Grünanlagen kümmern müssen. Auch Sie als Vermieter müssen diese Tätigkeiten nicht ausführen. 


Der Hausmeisterservice übernimmt eine Vielzahl von Tätigkeiten:


  • Hauswartung und Kontrolle
  • Gebäudereinigung, beispielsweise von Treppenhäusern, Eingangsbereichen und Kellern
  • Grünanlagenpflege
  • Straßenreinigung 
  • Mülldienst
  • Reparaturarbeiten
  • Parkplatzreinigung
  • Winterdienst


Beauftragen Sie einen Hausmeisterservice für Ihr Mehrfamilienhaus, schließen Sie mit dem Anbieter einen Vertrag ab. Im Vertrag definieren Sie alle auszuführenden Arbeiten und die Intervalle, in denen der Hausmeisterdienst die Arbeiten erledigt. 

Hausmeisterdienst steuerlich absetzbar

Warum Sie von einem Hausmeisterdienst profitieren können


Beauftragen Sie als Vermieter einen Hausmeisterdienst, können Sie sich darauf verlassen, dass Ihr Mehrfamilienhaus sowie die Außenanlagen stets in einem gepflegten Zustand sind. Sie selbst und Ihre Mieter müssen keine Treppenhaus- und Eingangsreinigung und keine Arbeiten an den Außenanlagen ausführen. So sparen beide Seiten Zeit. 


Da der Hausmeisterservice auch den Winterdienst erledigt, können Sie darauf vertrauen, dass Sicherheit auf den Gehwegen gewährleistet ist. Alle Arbeiten erledigt der Hausmeisterservice pünktlich und zuverlässig. 


Sie profitieren mit dem Hausmeisterservice auch von finanziellen Vorteilen. Sie erhalten alle Leistungen aus einer Hand und müssen nicht verschiedene Firmen mit den unterschiedlichen Arbeiten beauftragen. Der Hausmeisterservice koordiniert die verschiedenen Leistungen. Sie müssen keine hohen Anfahrtskosten zahlen, die entstehen können, wenn Sie mehrere Firmen beauftragen. 


Im Rahmen der Betriebskostenabrechnung können Sie Hausmeisterleistungen auf die Mieter umlegen. Als Vermieter können Sie den Hausmeisterdienst steuerlich absetzen. 


Steuervorteile mit dem Hausmeisterservice ausschöpfen


Gemäß § 35a Einkommenssteuergesetz (EstG) können Sie die Kosten für den Hausmeisterdienst in der Steuererklärung geltend machen. Beim Hausmeisterdienst handelt es sich um haushaltsnahe Dienstleistungen. 


In Ihrer Steuererklärung können Sie die Kosten für den Hausmeisterdienst nicht komplett absetzen. Das Finanzamt erkennt nur 20 Prozent dieser Aufwendungen an, maximal jedoch nur 4.000 Euro im Jahr. 


Eine Steuerermäßigung erhalten Sie vom Finanzamt nur, wenn Sie eine korrekt ausgestellte Rechnung vorlegen können. Die Rechnung geben Sie zusammen mit Ihrer Steuererklärung ab. Wichtig ist bei der Rechnung, dass Arbeits- und Fahrkosten entweder mit konkreten Beträgen oder prozentual genau aufgeschlüsselt sind. Reine Materialkosten erkennt das Finanzamt nicht an. 


Zusätzlich ist es wichtig, dass Sie Ihren Hausmeisterdienst nicht in bar bezahlen. Nur wenn Sie per Banküberweisung, Online-Überweisung oder Scheck bezahlen, erkennt das Finanzamt die Aufwendungen an. Das Finanzamt kann zusätzlich zu den Rechnungen Kontoauszüge von Ihnen verlangen. 


Umlage der Hausmeisterkosten auf die Mieter


An Ihre Mieter können Sie Hausmeisterkosten weitergeben, wenn Sie im Mietvertrag explizit über die einzelnen Leistungen informieren. So gewährleisten Sie Transparenz für Ihre Mieter bezüglich der Kosten. 


Nicht nur Sie, sondern auch Ihre Mieter können Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen. Das ist nur möglich, wenn alle diese Posten in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt sind. 


Ist das steuerliche Absetzen eines Hausmeisterdienstes sinnvoll?


Als Vermieter profitieren Sie von einem Hausmeisterdienst, da er zahlreiche Arbeiten rund um Haus und Grundstück erledigt. In der Steuererklärung können Sie 20 Prozent der Hausmeisterkosten geltend machen, wenn Sie eine Rechnung dafür vorlegen. 


Sind Sie an einem Hausmeisterservice interessiert? Rufen Sie uns an. Gerne beraten wir Sie und erstellen Ihnen ein Angebot. 

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