Räumdienst – mehr Sicherheit im Winter
Vermieter und Hausbesitzer sind in der Regel zum Räumen von Schnee und zum Streuen im Winter verpflichtet. Mieter müssen Schnee nur dann räumen, wenn dies im Mietvertrag explizit vereinbart ist. Als Vermieter oder Hausbesitzer erleichtern Sie sich die Arbeit, wenn Sie hierfür einen Räumdienst beauftragen.
Hausbesitzer und ihre Pflichten im Winter
Die Regeln für den Winterdienst sind in den Satzungen der Städte und Kommunen festgelegt. In den meisten Fällen müssen Sie von Montag bis Samstag in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr Schnee räumen. In einigen Gemeinden kann sich diese Zeitspanne auch von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr erstrecken. Am Sonntag beginnt die Räumpflicht oft erst um 08:00 Uhr oder 09:00 Uhr.
Das bedeutet nicht, dass Sie erst morgens um 07:00 Uhr oder 08:00 Uhr den Schnee fegen und streuen. Der Gehweg muss um diese Zeit bereits begehbar sein.

Wo Sie räumen und streuen müssen
Je nach Ortssatzung gelten unterschiedliche Regelungen, in welcher Breite Sie den Gehweg räumen müssen. Grundsätzlich müssen Sie alle Gehwege entlang Ihres privaten Grundstücks räumen. Die Mindestbreite für Gehwege liegt je nach Kommune zumeist bei 1,20 bis 1,50 Metern, sodass zwei Fußgänger bequem aneinander vorbeilaufen können.
Neben dem Bürgersteig gilt das auch für den Hauseingang sowie den Weg zu Mülltonnen und Garage. Bei letzterem reicht es meist aus, wenn Sie den Weg in einer Breite von 50 Zentimetern fegen und streuen.
Wie oft räumen und streuen?
Es reicht nicht aus, dass Sie den Schnee nur einmal am Tag entfernen. Bei anhaltendem Schneefall sind Sie mehrmals am Tag dazu verpflichtet. Die Räumpflicht gilt unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls.
Bei Glatteisbildung muss zudem sofort mit Sand oder Granulat gestreut werden.
Räumdienst koordinieren über die Hausverwaltung
Der Räumdienst über eine Hausverwaltung entlastet Sie, da Sie sich nicht selbst um die Verkehrssicherheit der Gehwege kümmern müssen.
Ihre Mieter haben mehr Freizeit, wenn ein Unternehmen diesen Service übernimmt. Diese Dienstleistungen können Sie im Rahmen der Betriebskosten auf Ihre Mieter umlegen. Im Mietvertrag müssen Sie keine Regelungen zum Räumdienst treffen.
Bußgeld und Schadensersatz
Kommen Sie als Hausbesitzer Ihrer Räumpflicht nicht nach, drohen hohe Bußgelder, die je nach Kommune mehrere 100 Euro betragen können.
Noch mehr müssen Sie zahlen, wenn Passanten stürzen und sich verletzen. Auf eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sollten Sie nicht verzichten. Sie trägt die Kosten, wenn sich ein Unfall auf dem Gehweg ereignet, da Sie den
Winterdienst versäumt haben.

